Disclaimer

A. Dis­clai­mer

Sie wol­len unsere Blo­g­ar­ti­kel zitie­ren? Wei­ter unten fin­den Sie die Urhe­ber­rechts– und Lizenz­be­stim­mun­gen: Crea­tive Commons

1. Haf­tungs­be­schrän­kung

Die Inhalte die­ser Web­site wer­den mit größt­mög­li­cher Sorg­falt erstellt. Der Anbie­ter über­nimmt jedoch keine Gewähr für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Aktua­li­tät der bereit­ge­stell­ten Inhalte. Die Nut­zung der Inhalte der Web­site erfolgt auf eigene Gefahr des Nut­zers. Nament­lich gekenn­zeich­nete Bei­träge geben die Mei­nung des jewei­li­gen Autors und nicht immer die Mei­nung des Anbie­ters wie­der. Mit der rei­nen Nut­zung der Web­site des Anbie­ters kommt kei­ner­lei Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Nut­zer und dem Anbie­ter zustande.

2. Externe Links

Diese Web­site ent­hält Ver­knüp­fun­gen zu Web­sites Drit­ter (“externe Links”). Diese Web­sites unter­lie­gen der Haf­tung der jewei­li­gen Betrei­ber. Der Anbie­ter hat bei der erst­ma­li­gen Ver­knüp­fung der exter­nen Links die frem­den Inhalte dar­auf­hin über­prüft, ob etwaige Rechts­ver­stöße beste­hen. Zu dem Zeit­punkt waren keine Rechts­ver­stöße ersicht­lich. Der Anbie­ter hat kei­ner­lei Ein­fluss auf die aktu­elle und zukünf­tige Gestal­tung und auf die Inhalte der ver­knüpf­ten Sei­ten. Das Set­zen von exter­nen Links bedeu­tet nicht, dass sich der Anbie­ter die hin­ter dem Ver­weis oder Link lie­gen­den Inhalte zu Eigen macht. Eine stän­dige Kon­trolle der exter­nen Links ist für den Anbie­ter ohne kon­krete Hin­weise auf Rechts­ver­stöße nicht zumut­bar. Bei Kennt­nis von Rechts­ver­stö­ßen wer­den jedoch der­ar­tige externe Links unver­züg­lich gelöscht.

3. Urhe­ber– und Leistungsschutzrechte

Diese Web­seite ist unter der Creative-Commons-Lizenz ver­öf­fent­licht (s. unten)

4. Daten­schutz

Durch den Besuch der Web­site des Anbie­ters kön­nen Infor­ma­tio­nen über den Zugriff (Datum, Uhr­zeit, betrach­tete Seite) gespei­chert wer­den. Diese Daten gehö­ren nicht zu den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, son­dern sind anony­mi­siert. Sie wer­den aus­schließ­lich zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken aus­ge­wer­tet. Eine Wei­ter­gabe an Dritte, zu kom­mer­zi­el­len oder nicht­kom­mer­zi­el­len Zwe­cken, fin­det nicht statt.

Der Anbie­ter weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Daten­über­tra­gung im Inter­net (z.B. bei der Kom­mu­ni­ka­tion per E-Mail) Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen und nicht lücken­los vor dem Zugriff durch Dritte geschützt wer­den kann.

Die Ver­wen­dung der Kon­takt­da­ten des Impress­ums zur gewerb­li­chen Wer­bung ist aus­drück­lich nicht erwünscht, es sei denn der Anbie­ter hatte zuvor seine schrift­li­che Ein­wil­li­gung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäfts­be­zie­hung. Der Anbie­ter und alle auf die­ser Web­site genann­ten Per­so­nen wider­spre­chen hier­mit jeder kom­mer­zi­el­len Ver­wen­dung und Wei­ter­gabe ihrer Daten.

5. Beson­dere Nutzungsbedingungen

Soweit beson­dere Bedin­gun­gen für ein­zelne Nut­zun­gen die­ser Web­site von den vor­ge­nann­ten Num­mern 1. bis 4. abwei­chen, wird an ent­spre­chen­der Stelle aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen. In die­sem Falle gel­ten im jewei­li­gen Ein­zel­fall die beson­de­ren Nutzungsbedingungen.

6. Google Analytics

Diese Web­site benutzt Google Ana­lytics, einen Webana­ly­se­dienst der Google Inc. (“Google”). Google Ana­lytics ver­wen­det sog. “Coo­kies”, Text­da­teien, die auf Ihrem Com­pu­ter gespei­chert wer­den und die eine Ana­lyse der Benut­zung der Web­site durch Sie ermög­licht. Die durch den Coo­kie erzeug­ten Infor­ma­tio­nen über Ihre Benut­zung diese Web­site (ein­schließ­lich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Ser­ver von Google in den USA über­tra­gen und dort gespei­chert. Google wird diese Infor­ma­tio­nen benut­zen, um Ihre Nut­zung der Web­site aus­zu­wer­ten, um Reports über die Web­siteak­ti­vi­tä­ten für die Web­site­be­trei­ber zusam­men­zu­stel­len und um wei­tere mit der Web­sitenut­zung und der Inter­net­nut­zung ver­bun­dene Dienst­leis­tun­gen zu erbrin­gen. Auch wird Google diese Infor­ma­tio­nen gege­be­nen­falls an Dritte über­tra­gen, sofern dies gesetz­lich vor­ge­schrie­ben oder soweit Dritte diese Daten im Auf­trag von Google ver­ar­bei­ten. Google wird in kei­nem Fall Ihre IP-Adresse mit ande­ren Daten der Google in Ver­bin­dung brin­gen. Sie kön­nen die Instal­la­tion der Coo­kies durch eine ent­spre­chende Ein­stel­lung Ihrer Brow­ser Soft­ware ver­hin­dern; wir wei­sen Sie jedoch dar­auf hin, dass Sie in die­sem Fall gege­be­nen­falls nicht sämt­li­che Funk­tio­nen die­ser Web­site voll umfäng­lich nut­zen kön­nen. Durch die Nut­zung die­ser Web­site erklä­ren Sie sich mit der Bear­bei­tung der über Sie erho­be­nen Daten durch Google in der zuvor beschrie­be­nen Art und Weise und zu dem zuvor benann­ten Zweck einverstanden.

Face­book

Die­ser Inter­net­auf­tritt ver­wen­det Social Plugins (Social Graph) des sozia­len Netz­wer­kes facebook.com, wel­ches von der Face­book Inc., 1601 S. Cali­for­nia Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrie­ben wird. Die Plugins sind mit einem Face­book Logo und/oder dem Text "Gefällt mir" gekenn­zeich­net. Wenn Sie eine Web­seite unse­res Inter­net­auf­tritts auf­ru­fen, die ein sol­ches Plu­gin ent­hält, baut ihr Brow­ser eine direkte Ver­bin­dung mit den Ser­vern von Face­book auf. Der Inhalt des Plugins wird von Face­book direkt an Ihren
Brow­ser über­mit­telt und von die­sem in die Web­seite ein­ge­bun­den. Durch die Ein­bin­dung der Plugins erhält Face­book die Infor­ma­tion, dass Sie die ent­spre­chende Seite unse­res Inter­net­auf­tritts auf­ge­ru­fen haben. Sind Sie bei Face­book ein­ge­loggt, kann Face­book den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuord­nen. Wenn Sie mit den Plugins inter­agie­ren, zum Bei­spiel den "Gefällt mir" But­ton betä­ti­gen, wird die ent­spre­chende Infor­ma­tion von Ihrem Brow­ser direkt an Face­book über­mit­telt und dort gespei­chert. Zweck und Umfang der Daten­er­he­bung und die wei­tere Ver­ar­bei­tung und Nut­zung der Daten durch Face­book sowie Ihre dies­be­züg­li­chen Rechte und Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten zum Schutz Ihrer
Pri­vats­sphäre ent­neh­men Sie bitte den Daten­schutz­hin­wei­sen von Face­book.
Wenn Sie nicht möch­ten, dass Face­book über unse­ren Inter­net­auf­tritt Daten über Sie sam­melt, müs­sen Sie sich vor Ihrem Besuch unse­res Inter­net­auf­tritts bei Face­book ausloggen.

Twit­ter

Auf unse­ren Sei­ten sind Funk­tio­nen des Diens­tes Twit­ter ein­ge­bun­den. Diese Funk­tio­nen wer­den ange­bo­ten durch die Twit­ter Inc., 795 Fol­som St., Suite 600, San Fran­cisco, CA 94107, USA. Durch das Benut­zen von Twit­ter und der Funk­tion “Re-Tweet” wer­den die von Ihnen besuch­ten Web­sei­ten mit Ihrem Twitter-Account ver­knüpft und ande­ren Nut­zern bekannt gege­ben. Dabei wer­den auch Daten an Twit­ter über­tra­gen.
Wir wei­sen dar­auf hin, dass wir als Anbie­ter der Sei­ten keine Kennt­nis vom Inhalt der über­mit­tel­ten Daten sowie deren Nut­zung durch Twit­ter erhal­ten. Wei­tere Infor­ma­tio­nen hierzu fin­den Sie in der Daten­schutz­er­klä­rung von Twit­ter unter
http://twitter.com/privacy.

Ihre Daten­schutz­ein­stel­lun­gen bei Twit­ter kön­nen Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern.

Quelle: Dis­clai­mer von Juraforum.de & Experten-branchenbuch.de

B. Crea­tive Commons-Lizenz

Alle Arti­kel die­ses Blogs dür­fen unter Nen­nung von Auto­ren­name und Quelle nach fol­gen­der Lizenz (Crea­tive Com­mons Namens­nen­nung) ver­wen­det und bear­bei­tet werden:

Lizenz

DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTERSCHUTZGEGENSTANDDEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (“CCPL”, “LIZENZODERLIZENZVERTRAG”) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

1. Defi­ni­tio­nen

  1. Der Begriff “Abwand­lung” im Sinne die­ser Lizenz bezeich­net das Ergeb­nis jeg­li­cher Art von Ver­än­de­rung des Schutz­ge­gen­stan­des, solange die eigen­per­sön­li­chen Züge des Schutz­ge­gen­stan­des darin nicht ver­blas­sen und daran eigene Schutz­rechte ent­ste­hen. Das kann ins­be­son­dere eine Bear­bei­tung, Umge­stal­tung, Ände­rung, Anpas­sung, Über­set­zung oder Her­an­zie­hung des Schutz­ge­gen­stan­des zur Ver­to­nung von Lauf­bil­dern sein. Nicht als Abwand­lung des Schutz­ge­gen­stan­des gel­ten seine Auf­nahme in eine Samm­lung oder ein Sam­mel­werk und die freie Benut­zung des Schutzgegenstandes.
  2. Der Begriff “Sam­mel­werk” im Sinne die­ser Lizenz meint eine Zusam­men­stel­lung von lite­ra­ri­schen, künst­le­ri­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Inhal­ten, sofern diese Zusam­men­stel­lung auf­grund von Aus­wahl und Anord­nung der darin ent­hal­te­nen selb­stän­di­gen Ele­mente eine geis­tige Schöp­fung dar­stellt, unab­hän­gig davon, ob die Ele­mente sys­te­ma­tisch oder metho­disch ange­legt und dadurch ein­zeln zugäng­lich sind oder nicht.
  3. Ver­brei­ten” im Sinne die­ser Lizenz bedeu­tet, den Schutz­ge­gen­stand oder Abwand­lun­gen im Ori­gi­nal oder in Form von Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cken, mit­hin in kör­per­lich fixier­ter Form der Öffent­lich­keit anzu­bie­ten oder in Ver­kehr zu bringen.
  4. Der “Lizenz­ge­ber” im Sinne die­ser Lizenz ist die­je­nige natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder Gruppe, die den Schutz­ge­gen­stand unter den Bedin­gun­gen die­ser Lizenz anbie­tet und inso­weit als Rech­te­in­ha­be­rin auftritt.
  5. Rech­te­in­ha­ber” im Sinne die­ser Lizenz ist der Urhe­ber des Schutz­ge­gen­stan­des oder jede andere natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder Gruppe von Per­so­nen, die am Schutz­ge­gen­stand ein Imma­te­ri­al­gü­ter­recht erlangt hat, wel­ches die in Abschnitt 3 genann­ten Hand­lun­gen erfasst und bei dem eine Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten oder eine Wei­ter­über­tra­gung an Dritte mög­lich ist.
  6. Der Begriff “Schutz­ge­gen­stand” bezeich­net in die­ser Lizenz den lite­ra­ri­schen, künst­le­ri­schen oder wis­sen­schaft­li­chen Inhalt, der unter den Bedin­gun­gen die­ser Lizenz ange­bo­ten wird. Das kann ins­be­son­dere eine per­sön­li­che geis­tige Schöp­fung jeg­li­cher Art, ein Werk der klei­nen Münze, ein nach­ge­las­se­nes Werk oder auch ein Licht­bild oder ande­res Objekt eines ver­wand­ten Schutz­rechts sein, unab­hän­gig von der Art sei­ner Fixie­rung und unab­hän­gig davon, auf wel­che Weise jeweils eine Wahr­neh­mung erfol­gen kann, gleich­viel ob in ana­lo­ger oder digi­ta­ler Form. Soweit Daten­ban­ken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten einen imma­te­ri­al­gü­ter­recht­li­chen Schutz eige­ner Art genie­ßen, unter­fal­len auch sie dem Begriff “Schutz­ge­gen­stand” im Sinne die­ser Lizenz.
  7. Mit “Sie” bzw. “Ihnen” ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son gemeint, die in die­ser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nut­zun­gen des Schutz­ge­gen­stan­des vor­nimmt und zuvor in Hin­blick auf den Schutz­ge­gen­stand nicht gegen Bedin­gun­gen die­ser Lizenz ver­sto­ßen oder aber die aus­drück­li­che Erlaub­nis des Lizenz­ge­bers erhal­ten hat, die durch diese Lizenz gewähr­ten Nut­zungs­rechte trotz eines vor­he­ri­gen Ver­sto­ßes auszuüben.
  8. Unter “Öffent­lich Zei­gen” im Sinne die­ser Lizenz sind Ver­öf­fent­li­chun­gen und Prä­sen­ta­tio­nen des Schutz­ge­gen­stan­des zu ver­ste­hen, die für eine Mehr­zahl von Mit­glie­dern der Öffent­lich­keit bestimmt sind und in unkör­per­li­cher Form mit­tels öffent­li­cher Wie­der­gabe in Form von Vor­trag, Auf­füh­rung, Vor­füh­rung, Dar­bie­tung, Sen­dung, Wei­ter­sen­dung, zeit– und orts­un­ab­hän­gi­ger Zugäng­lich­ma­chung oder in kör­per­li­cher Form mit­tels Aus­stel­lung erfol­gen, unab­hän­gig von bestimm­ten Ver­an­stal­tun­gen und unab­hän­gig von den zum Ein­satz kom­men­den Tech­ni­ken und Ver­fah­ren, ein­schließ­lich draht­ge­bun­de­ner oder draht­lo­ser Mit­tel und Ein­stel­len in das Internet.
  9. Ver­viel­fäl­ti­gen” im Sinne die­ser Lizenz bedeu­tet, mit­tels belie­bi­ger Ver­fah­ren Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cke des Schutz­ge­gen­stan­des her­zu­stel­len, ins­be­son­dere durch Ton– oder Bild­auf­zeich­nun­gen, und umfasst auch den Vor­gang, erst­mals kör­per­li­che Fixie­run­gen des Schutz­ge­gen­stan­des sowie Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cke die­ser Fixie­run­gen anzu­fer­ti­gen, sowie die Über­tra­gung des Schutz­ge­gen­stan­des auf einen Bild– oder Ton­trä­ger oder auf ein ande­res elek­tro­ni­sches Medium, gleich­viel ob in digi­ta­ler oder ana­lo­ger Form.

2. Schran­ken des Immaterialgüterrechts

Diese Lizenz ist in kei­ner Weise dar­auf gerich­tet, Befug­nisse zur Nut­zung des Schutz­ge­gen­stan­des zu ver­min­dern, zu beschrän­ken oder zu ver­ei­teln, die Ihnen auf­grund der Schran­ken des Urhe­ber­rechts oder ande­rer Rechts­nor­men bereits ohne Wei­te­res zuste­hen oder sich aus dem Feh­len eines imma­te­ri­al­gü­ter­recht­li­chen Schut­zes ergeben.

3. Ein­räu­mung von Nutzungsrechten

Unter den Bedin­gun­gen die­ser Lizenz räumt Ihnen der Lizenz­ge­ber — unbe­scha­det unver­zicht­ba­rer Rechte und vor­be­halt­lich des Abschnitts 3.e) — das ver­gü­tungs­freie, räum­lich und zeit­lich (für die Dauer des Schutz­rechts am Schutz­ge­gen­stand) unbe­schränkte ein­fa­che Recht ein, den Schutz­ge­gen­stand auf die fol­gen­den Arten und Wei­sen zu nut­zen (“unent­gelt­lich ein­ge­räum­tes ein­fa­ches Nut­zungs­recht für jedermann”):

  1. Den Schutz­ge­gen­stand in belie­bi­ger Form und Menge zu ver­viel­fäl­ti­gen, ihn in Sam­mel­werke zu inte­grie­ren und ihn als Teil sol­cher Sam­mel­werke zu vervielfältigen;
  2. Abwand­lun­gen des Schutz­ge­gen­stan­des anzu­fer­ti­gen, ein­schließ­lich Über­set­zun­gen unter Nut­zung jed­we­der Medien, sofern deut­lich erkenn­bar gemacht wird, dass es sich um Abwand­lun­gen handelt;
  3. den Schutz­ge­gen­stand, allein oder in Sam­mel­werke auf­ge­nom­men, öffent­lich zu zei­gen und zu verbreiten;
  4. Abwand­lun­gen des Schutz­ge­gen­stan­des zu ver­öf­fent­li­chen, öffent­lich zu zei­gen und zu verbreiten.
  5. Bezüg­lich Ver­gü­tung für die Nut­zung des Schutz­ge­gen­stan­des gilt Folgendes:
    1. Unver­zicht­bare gesetz­li­che Ver­gü­tungs­an­sprü­che: Soweit unver­zicht­bare Ver­gü­tungs­an­sprü­che im Gegen­zug für gesetz­li­che Lizen­zen vor­ge­se­hen oder Pau­schal­ab­ga­ben­sys­teme (zum Bei­spiel für Leer­me­dien) vor­han­den sind, behält sich der Lizenz­ge­ber das aus­schließ­li­che Recht vor, die ent­spre­chende Ver­gü­tung ein­zu­zie­hen für jede Aus­übung eines Rechts aus die­ser Lizenz durch Sie.
    2. Ver­gü­tung bei Zwangs­li­zen­zen: Sofern Zwangs­li­zen­zen außer­halb die­ser Lizenz vor­ge­se­hen sind und zustande kom­men, ver­zich­tet der Lizenz­ge­ber für alle Fälle einer lizenz­ge­rech­ten Nut­zung des Schutz­ge­gen­stan­des durch Sie auf jeg­li­che Vergütung.
    3. Ver­gü­tung in sons­ti­gen Fäl­len: Bezüg­lich lizenz­ge­rech­ter Nut­zung des Schutz­ge­gen­stan­des durch Sie, die nicht unter die bei­den vor­he­ri­gen Abschnitte (i) und (ii) fällt, ver­zich­tet der Lizenz­ge­ber auf jeg­li­che Ver­gü­tung, unab­hän­gig davon, ob eine Ein­zie­hung der Ver­gü­tung durch ihn selbst oder nur durch eine Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft mög­lich wäre.

Das vor­ge­nannte Nut­zungs­recht wird für alle bekann­ten sowie für alle noch nicht bekann­ten Nut­zungs­ar­ten ein­ge­räumt. Es beinhal­tet auch das Recht, sol­che Ände­run­gen am Schutz­ge­gen­stand vor­zu­neh­men, die für bestimmte nach die­ser Lizenz zuläs­sige Nut­zun­gen tech­nisch erfor­der­lich sind. Alle sons­ti­gen Rechte, die über die­sen Abschnitt hin­aus nicht aus­drück­lich durch den Lizenz­ge­ber ein­ge­räumt wer­den, blei­ben die­sem allein vor­be­hal­ten. Soweit Daten­ban­ken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten Schutz­ge­gen­stand die­ser Lizenz oder Teil des­sen sind und einen imma­te­ri­al­gü­ter­recht­li­chen Schutz eige­ner Art genie­ßen, ver­zich­tet der Lizenz­ge­ber auf sämt­li­che aus die­sem Schutz resul­tie­ren­den Rechte.

4. Bedin­gun­gen

Die Ein­räu­mung des Nut­zungs­rechts gemäß Abschnitt 3 die­ser Lizenz erfolgt aus­drück­lich nur unter den fol­gen­den Bedingungen:

  1. Sie dür­fen den Schutz­ge­gen­stand aus­schließ­lich unter den Bedin­gun­gen die­ser Lizenz ver­brei­ten oder öffent­lich zei­gen. Sie müs­sen dabei stets eine Kopie die­ser Lizenz oder deren voll­stän­dige Inter­net­adresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) bei­fü­gen. Sie dür­fen keine Ver­trags– oder Nut­zungs­be­din­gun­gen anbie­ten oder for­dern, die die Bedin­gun­gen die­ser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewähr­ten Rechte beschrän­ken. Sie dür­fen den Schutz­ge­gen­stand nicht unter­li­zen­zie­ren. Bei jeder Kopie des Schutz­ge­gen­stan­des, die Sie ver­brei­ten oder öffent­lich zei­gen, müs­sen Sie alle Hin­weise unver­än­dert las­sen, die auf diese Lizenz und den Haf­tungs­aus­schluss hin­wei­sen. Wenn Sie den Schutz­ge­gen­stand ver­brei­ten oder öffent­lich zei­gen, dür­fen Sie (in Bezug auf den Schutz­ge­gen­stand) keine tech­ni­schen Maß­nah­men ergrei­fen, die den Nut­zer des Schutz­ge­gen­stan­des in der Aus­übung der ihm durch diese Lizenz gewähr­ten Rechte behin­dern kön­nen. Die­ser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutz­ge­gen­stand einen Bestand­teil eines Sam­mel­wer­kes bil­det, was jedoch nicht bedeu­tet, dass das Sam­mel­werk ins­ge­samt die­ser Lizenz unter­stellt wer­den muss. Sofern Sie ein Sam­mel­werk erstel­len, müs­sen Sie auf die Mit­tei­lung eines Lizenz­ge­bers hin aus dem Sam­mel­werk die in Abschnitt 4.b) auf­ge­zähl­ten Hin­weise ent­fer­nen. Wenn Sie eine Abwand­lung vor­neh­men, müs­sen Sie auf die Mit­tei­lung eines Lizenz­ge­bers hin von der Abwand­lung die in Abschnitt 4.b) auf­ge­zähl­ten Hin­weise entfernen.
  2. Die Ver­brei­tung und das öffent­li­che Zei­gen des Schutz­ge­gen­stan­des oder auf ihm auf­bau­en­der Abwand­lun­gen oder ihn ent­hal­ten­der Sam­mel­werke ist Ihnen nur unter der Bedin­gung gestat­tet, dass Sie, vor­be­halt­lich etwai­ger Mit­tei­lun­gen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehö­ren­den Rech­te­ver­merke unbe­rührt las­sen. Sie sind ver­pflich­tet, die Rech­te­in­ha­ber­schaft in einer der Nut­zung ent­spre­chen­den, ange­mes­se­nen Form anzu­er­ken­nen, indem Sie — soweit bekannt — Fol­gen­des angeben:
    1. Den Namen (oder das Pseud­onym, falls ein sol­ches ver­wen­det wird) des Rech­te­in­ha­bers und / oder, falls der Lizenz­ge­ber im Rech­te­ver­merk, in den Nut­zungs­be­din­gun­gen oder auf andere ange­mes­sene Weise eine Zuschrei­bung an Dritte vor­ge­nom­men hat (z.B. an eine Stif­tung, ein Ver­lags­haus oder eine Zei­tung) (“Zuschrei­bungs­emp­fän­ger”), Namen bzw. Bezeich­nung die­ses oder die­ser Dritten;
    2. den Titel des Inhaltes;
    3. in einer prak­ti­ka­blen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Inter­net­adresse), den der Lizenz­ge­ber zum Schutz­ge­gen­stand ange­ge­ben hat, es sei denn, die­ser URI ver­weist nicht auf den Rech­te­ver­merk oder die Lizenz­in­for­ma­tio­nen zum Schutzgegenstand;
    4. und im Falle einer Abwand­lung des Schutz­ge­gen­stan­des in Überein­stim­mung mit Abschnitt 3.b) einen Hin­weis dar­auf, dass es sich um eine Abwand­lung handelt.

    Die nach die­sem Abschnitt 4.b) erfor­der­li­chen Anga­ben kön­nen in jeder ange­mes­se­nen Form gemacht wer­den; im Falle einer Abwand­lung des Schutz­ge­gen­stan­des oder eines Sam­mel­wer­kes müs­sen diese Anga­ben das Mini­mum dar­stel­len und bei gemein­sa­mer Nen­nung meh­re­rer Rech­te­in­ha­ber der­ge­stalt erfol­gen, dass sie zumin­dest ebenso her­vor­ge­ho­ben sind wie die Hin­weise auf die übri­gen Rech­te­in­ha­ber. Die Anga­ben nach die­sem Abschnitt dür­fen Sie aus­schließ­lich zur Angabe der Rech­te­in­ha­ber­schaft in der oben bezeich­ne­ten Weise ver­wen­den. Durch die Aus­übung Ihrer Rechte aus die­ser Lizenz dür­fen Sie ohne eine vor­he­rige, sepa­rat und schrift­lich vor­lie­gende Zustim­mung des Lizenz­ge­bers und / oder des Zuschrei­bungs­emp­fän­gers weder expli­zit noch impli­zit irgend­eine Ver­bin­dung zum Lizenz­ge­ber oder Zuschrei­bungs­emp­fän­ger und ebenso wenig eine Unter­stüt­zung oder Bil­li­gung durch ihn andeuten.

  3. Die oben unter 4.a) und b) genann­ten Ein­schrän­kun­gen gel­ten nicht für sol­che Teile des Schutz­ge­gen­stan­des, die allein des­halb unter den Schutz­ge­gen­stands­be­griff fal­len, weil sie als Daten­ban­ken oder Zusam­men­stel­lun­gen von Daten einen imma­te­ri­al­gü­ter­recht­li­chen Schutz eige­ner Art genießen.
  4. Per­sön­lich­keits­rechte blei­ben — soweit sie beste­hen — von die­ser Lizenz unberührt.

5. Gewähr­leis­tung

SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACHUND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.

6. Haf­tungs­be­schrän­kung

DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

7. Erlö­schen

  1. Diese Lizenz und die durch sie ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rechte erlö­schen mit Wir­kung für die Zukunft im Falle eines Ver­sto­ßes gegen die Lizenz­be­din­gun­gen durch Sie, ohne dass es dazu der Kennt­nis des Lizenz­ge­bers vom Ver­stoß oder einer wei­te­ren Hand­lung einer der Ver­trags­par­teien bedarf. Mit natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­so­nen, die Abwand­lun­gen des Schutz­ge­gen­stan­des oder die­sen ent­hal­tende Sam­mel­werke unter den Bedin­gun­gen die­ser Lizenz von Ihnen erhal­ten haben, beste­hen nach­träg­lich ent­stan­dene Lizenz­be­zie­hun­gen jedoch solange wei­ter, wie die genann­ten Per­so­nen sich ihrer­seits an sämt­li­che Lizenz­be­din­gun­gen hal­ten. Dar­über hin­aus gel­ten die Zif­fern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlö­schen die­ser Lizenz fort.
  2. Vor­be­halt­lich der oben genann­ten Bedin­gun­gen gilt diese Lizenz unbe­fris­tet bis der recht­li­che Schutz für den Schutz­ge­gen­stand aus­läuft. Davon abge­se­hen behält der Lizenz­ge­ber das Recht, den Schutz­ge­gen­stand unter ande­ren Lizenz­be­din­gun­gen anzu­bie­ten oder die eigene Wei­ter­gabe des Schutz­ge­gen­stan­des jeder­zeit ein­zu­stel­len, solange die Aus­übung die­ses Rechts nicht einer Kün­di­gung oder einem Wider­ruf die­ser Lizenz (oder irgend­ei­ner Wei­ter­li­zen­zie­rung, die auf Grund­lage die­ser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünf­tig noch erfol­gen muss) dient und diese Lizenz unter Berück­sich­ti­gung der oben zum Erlö­schen genann­ten Bedin­gun­gen voll­um­fäng­lich wirk­sam bleibt.

8. Sons­tige Bestimmungen

  1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutz­ge­gen­stand für sich genom­men oder als Teil eines Sam­mel­wer­kes ver­brei­ten oder öffent­lich zei­gen, bie­tet der Lizenz­ge­ber dem Emp­fän­ger eine Lizenz zu den glei­chen Bedin­gun­gen und im glei­chen Umfang an, wie Ihnen in Form die­ser Lizenz.
  2. Jedes Mal, wenn Sie eine Abwand­lung des Schutz­ge­gen­stan­des ver­brei­ten oder öffent­lich zei­gen, bie­tet der Lizenz­ge­ber dem Emp­fän­ger eine Lizenz am ursprüng­li­chen Schutz­ge­gen­stand zu den glei­chen Bedin­gun­gen und im glei­chen Umfang an, wie Ihnen in Form die­ser Lizenz.
  3. Sollte eine Bestim­mung die­ser Lizenz unwirk­sam sein, so bleibt davon die Wirk­sam­keit der Lizenz im Übri­gen davon unberührt.
  4. Keine Bestim­mung die­ser Lizenz soll als abbe­dun­gen und kein Ver­stoß gegen sie als zuläs­sig gel­ten, solange die von dem Ver­zicht oder von dem Ver­stoß betrof­fene Seite nicht schrift­lich zuge­stimmt hat.
  5. Diese Lizenz (zusam­men mit in ihr aus­drück­lich vor­ge­se­he­nen Erlaub­nis­sen, Mit­tei­lun­gen und Zustim­mun­gen, soweit diese tat­säch­lich vor­lie­gen) stellt die voll­stän­dige Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Lizenz­ge­ber und Ihnen in Bezug auf den Schutz­ge­gen­stand dar. Es beste­hen keine Abre­den, Ver­ein­ba­run­gen oder Erklä­run­gen in Bezug auf den Schutz­ge­gen­stand, die in die­ser Lizenz nicht genannt sind. Rechts­ge­schäft­li­che Ände­run­gen des Ver­hält­nis­ses zwi­schen dem Lizenz­ge­ber und Ihnen sind nur über Modi­fi­ka­tio­nen die­ser Lizenz mög­lich. Der Lizenz­ge­ber ist an etwaige zusätz­li­che, ein­sei­tig durch Sie über­mit­telte Bestim­mun­gen nicht gebun­den. Diese Lizenz kann nur durch schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Ihnen und dem Lizenz­ge­ber modi­fi­ziert wer­den. Der­lei Modi­fi­ka­tio­nen wir­ken aus­schließ­lich zwi­schen dem Lizenz­ge­ber und Ihnen und wir­ken sich nicht auf die Drit­ten gemäß Zif­fern 8.a) und b) ange­bo­te­nen Lizen­zen aus.
  6. Sofern zwi­schen Ihnen und dem Lizenz­ge­ber keine ander­wei­tige Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde und soweit Wahl­frei­heit besteht, fin­det auf die­sen Lizenz­ver­trag das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwendung.
 <i>Disclaimer</i>

Über Diet­mar Fischer

Diet­mar Fischer ist Con­sul­tant, Coach & Dozent für Social Media & Online Mar­ke­ting. Auf Twit­ter ist er unter @Dietmar_Fischer zu fin­den, auf Google+ ist er aber auch.

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